Neues BDSG: Kabinettsentwurf beschlossen
Das Kabinett hat am heutigen Tage dem Entwurf für ein vollständig neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zugestimmt, dessen Entwurf vom Bundesministerium des Innern erarbeitet und mit dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz abgestimmt ist. Die endgültige Verabschiedung des Gesetzes ist für April vorgesehen.
Nach dem heutigen Beschluss muss das neue Gesetz in den Ausschüssen behandelt werden. Es ist zu erwarten, dass die Verhandlungen aufwändig werden. Der Gesetzesentwurf sieht sich weitgehender Ablehnung ausgesetzt. Kritisch äußerte sich unter anderem die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, die Einschränkungen bei Kontrollrechten und Betroffenenrechten kritisierte. Der Datenschutzbeauftragte in Mecklenburg-Vorpommern sieht gegenüber den früheren Entwürfen „geringfügige Verbesserungen, leider auch drastische Verschlechterungen“ und spricht von „Oberflächliche[n] Schönheitsreparaturen statt notwendiger Kernsanierung“.
Demgegenüber wird der Bundesinnenminister in der Pressemitteilung des BMI zitiert, dass man einen „großen Schritt zur Angleichung der Datenschutzregelungen in Europa und damit zu einem harmonisierten digitalen Binnenmarkt“ getan habe. Diese Ansicht verwundert, da der neue Entwurf in einer Vielzahl von Fällen die Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) konterkariert oder einzuschränken versucht. Würden alle EU-Staaten ein ähnliches Gesetz erlassen, würde ein größerer Flickenteppich an Datenschutzgesetzgebung entstehen, als es bislang der Fall war. Der Wirtschaft wird durch nationale Alleingänge nicht gedient, sondern durch eine europaweit möglichst einheitliche Regelung, die die DSGVO bietet. Das neue BDSG sollte nur eindeutige Lücken auffüllen, z.B. bei der verpflichtenden Bestellung von Beschäftigtendaten.
Aus der EU kommt bereits scharfe Kritik. Der Europaabgeordnete der Grünen, Jan Philipp Albrecht, der den Entwurf der DSGVO maßgeblich erarbeitet hatte, warnt in der Stuttgarter Zeitung bereits: „Sollte dieser Gesetzentwurf so auch den Bundestag passieren, wird er in null Komma nix vor dem Europäischen Gerichtshof landen.“
Der Entwurf enthält eine Vielzahl von Regelungen, die gegen die DSGVO verstoßen (z.B. Einschränkungen der Betroffenenrechte, Einführung von Regelungen zu Scoring und Auskunfteien oder Ausweitungen der Befugnisse zu Sicherheitszwecken). Darüber hinaus ist zu bemängeln, dass das BMI die Änderung des BDSG und die Anpassung der polizei- und sicherheitsrechtlichen Bestimmungen nicht in gesonderten Gesetzen vornimmt und so für deutliche Rechtsunsicherheit sorgt.
Es bleibt daher spannend, welche Änderungen der Gesetzesentwurf in den Ausschüssen noch erfahren wird und ob der geplante Zeitrahmen gehalten werden kann. Wir werden Sie natürlich weiter auf dem Laufenden halten.
Kontakt: Herr Dr. Stefan Drewes, Tel: +49-228-90248070;