Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht

Dr. Benjamin Manthey, Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (GDDcert), verfügt über mehrjährige Berufserfahrung als Anwalt, insbesondere im Zusammenhang mit IT-Dienstleistern, auf beiden Seiten. Ein besonderer Fokus liegt in der Begleitung von Projekten mit neuen Technologien und komplexen Datenverarbeitungen (u.a. KI), einschließlich der Erstellung von Datenschutzfolgenabschätzungen. Er berät in- und ausländische Unternehmen Fragen des Datenschutzrechts.

Werdegang

  • Seit 2021 Rechtsanwalt im Bereich Datenschutz bei DPL Drewes Privacy Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 
  • 2020 Promotion an der Universität Regensburg 
  • 2017 bis 2021 Rechtsanwalt bei einer Freisinger Anwaltskanzlei mit Tätigkeitsschwerpunkt im IT-Recht 
  • 2017 Zulassung zur Anwaltschaft 
  • 2015-2019 Tätigkeit an der Universität Regensburg als wissenschaftlicher Mitarbeiter 
  • Referendariat am Oberlandesgericht Nürnberg 
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg und Aberdeen (UK)

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Datenschutzrechtliche Beratung von großen Unternehmensgruppen und datengetriebenen Unternehmen
  • Beratung von NGOs bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben
  • Datenverarbeitungsverträge: Auftragsverarbeitung und Gemeinsame Verantwortlichkeit, Vertraulichkeitsvereinbarungen sowie konzernweite Vertragsgestaltung zur Datenübermittlung
  • Betroffenenanfragen: Auskunfts- und Löschungsgesuche; Beratung bei der Prozessgestaltung
  • Verfahren mit Aufsichtsbehörden: Erstellung von Stellungnahmen zu Beschwerden und Anfragen, umfassende Beratung zu Handlungsoptionen und zum Vorgehen im Verfahren sowie erforderlichenfalls zur Anpassung von beanstandeten Datenverarbeitungen
  • Begleitung von komplexen Verarbeitungen im Personalbereich, beispielsweise mittels SAP, Workday und Avature in allen Projektphasen (Einführung der Systeme, Änderungen im laufenden Betrieb und Systemwechsel)
  • Einführung von unterschiedlichen AI-Systemen in verschiedenen Unternehmensbereichen
  • Einführung von Microsoft Teams und Microsoft 365 und Umstellungen auf diese Systeme
  • Datenschutzfolgenabschätzungen
  • Einführung neuer Kommunikations- und Präsentationskanäle, einschließlich bedarfsabhängiger Verhandlung von Verträgen zu Auftragsverarbeitung und zur gemeinsamen Verantwortlichkeit

Branchen

  • IT-Dienstleister 
  • NGOs 
  • Immobilienkonzerne 

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Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht

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