Nur ein Jahr bis zur DSGVO – Sind sie vorbereitet?
In einem Jahr, am 25.05.2018, wird die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) europaweit anwendbar sein – bis dahin müssen Unternehmen sämtliche Datenverarbeitungsprozesse an die neuen Vorgaben angepasst haben. Der Anpassungsprozess erfordert eine detaillierte Erfassung und Bewertung der Datenverarbeitungsprozesse. Umso wichtiger ist es, zeitnah mit der Umsetzung zu beginnen und Unterstützung durch erfahrene Datenschutzberater hinzuziehen zu können. Bereits die Umsetzungsfrist von zwei Jahren war ausgesprochen knapp, falls bislang keine Schritte zur Umsetzung eingeleitet worden sind, muss nun schnellstens damit begonnen werden.
Die DSGVO wird eine Vielzahl von Neuerungen bringen, z.B. erweiterte Rechte der Betroffenen, Dokumentationspflichten und daraus resultierend die Notwendigkeit des Aufbaus einer Datenschutzorganisation oder die Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen. Die Einhaltung der Verpflichtungen wird abgesichert über Bußgelder von bis zu 4 % des weltweiten Konzernjahresumsatzes. Zudem sind erweiterte Kontrollrechte für Verbraucherschutzverbände und Betroffene vorgesehen. Aufgrund der deutlich erweiterten Dokumentationspflichten wird ein Verstoß gegen rechtliche Vorgaben künftig leicht aufgedeckt werden können. Es ist daher unabdingbar, ein nachhaltiges Datenschutzmanagement im Unternehmen einzuführen und zu pflegen.
Vertrauen Sie auf die Expertise der DPA Drewes Privacy Advice GmbH: Wir beraten seit vielen Jahren im Datenschutz und betreuen derzeit diverse Projekte zur Umsetzung der DSGVO – vom mittelständischen Unternehmen hin zum Großkonzern. Dank einer engen Einbindung in den politischen Entstehungsprozess sind wir mit der DSGVO bestens vertraut.
Ihr Ansprechpartner: Dr. Stefan Drewes, 0228-90248070;