Beauftragte für Datenschutz
Wir übernehmen für Unternehmen die Funktion
eines externen Datenschutzbeauftragten.
Spezialisten für Ihr Unternehmen
Unsere Beratungsleistung zeichnet sich aus durch den Blick für das praktisch Machbare. Gerade durch das Zusammenwirken von Spezialisten aus dem Bereich Datenschutzrecht und IT-Sicherheit erhalten Sie eine maßgeschneiderte Lösung, die zu Ihrem Unternehmen auch passt.
Ihr Vorteil: Eine kontinuierliche Begleitung des Unternehmens in der Entwicklung einer eigenen Datenschutzphilosophie bei überschaubaren Kosten.
Die DPA Drewes Privacy Advice verfügt über langjährige Erfahrung in der Übernahme der Funktion des externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten in unterschiedlichen Branchen.
Weitere Informationen erhalten Sie in folgenden Dokumenten:
- Wann muss ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt werden? PDF hier kostenfrei herunterladen
- Was gehört zu den Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten? PDF hier kostenfrei herunterladen
- Externer oder interner Datenschutzbeauftragter – Wo sind die Unterschiede? PDF hier kostenfrei herunterladen
Leistungsübersicht für die Datenschutzbeauftragten-Tätigkeit
Beratung zur Ausgestaltung der unternehmensinternen Datenverarbeitung
Der Datenschutzbeauftragte muss so früh wie möglich in Prozesse eingebunden werden – am besten schon während der Konzeption von Datenverarbeitungen. Dann kann die datenschutzkonforme Ausgestaltung der Prozess gleich zu Beginn mitgedacht werden. Die richtigen Weichen werden gestellt und gemeinsam mit den Fachbereichen lässt sich erörtern wie die Vorstellungen des Unternehmens datenschutzkonform umgesetzt werden kann.
Gerade in diesem Punkt profitieren Unternehmen von unserer langjährigen Erfahrung in der unternehmensinternen Ausgestaltung von Datenverarbeitungsprozessen. Dies betrifft sämtliche Bereiche: von der Analyse von Kundendaten über den Einsatz von „People Analytics“ bis hin zur Beratung des Betriebsrats.
Durchführung von Datenschutz-Audits im Unternehmen
Als Datenschutzbeauftragte prüfen wir, ob unternehmensintern die Richtlinien zum Datenschutz bekannt sind. In Abstimmung mit der Revisionsabteilung führen wir auch regelmäßige Prüfungen durch, ob weitere unternehmensinterne Anforderungen an die Datenverarbeitung eingehalten werden. Anschließend erarbeiten wir für Sie ein Reporting mit den entsprechenden Empfehlungen für die Geschäftsführung, damit Verbesserungsmaßnahmen ergriffen werden können.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns
Sie benötigen einen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter.
Unterstützung bei der Datenschutz-Folgenabschätzung
Unternehmen sind verpflichtet, bei kritischen Datenverarbeitungen eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen. Dies kann – je nach Art der Datenverarbeitungsprozesse – sehr aufwändig sein. Wir wissen, worauf es ankommt und können Unternehmen bei der Erarbeitung ihrer Datenschutz-Folgenabschätzung unterstützen.
Durchführung von Datenschutz-Audits
Nach Absprache mit dem Unternehmen führen wir Audits bei den Auftragsverarbeitern nach Art. 28 DSGVO durch. Im Rahmen der Rechenschaftspflicht müssen Unternehmen sich auch davon überzeugen, dass die Dienstleister ihre vertraglichen Verpflichtungen einhalten. Unser Audit-Bericht ist ein geeignetes Mittel, um diesen Nachweis zu führen.
Schulungen im Datenschutz
Nach der DSGVO muss der Datenschutzbeauftragte nur prüfen, ob im Unternehmen die Beschäftigten auch eine Schulung im Datenschutzrecht erhalten. Wir führen – in Absprache mit dem Unternehmen – auch gerne selbst Schulungen durch. Dies erfolgt regelmäßig in ausgewählten Abteilungen und hat eher den Charakter eines Datenschutz-Workshops. So können wir ganz gezielt auf die Anforderungen der einzelnen Abteilungen eingehen und die aktuellen Entwicklungen aufzeigen.