Rat legt seinen Standpunkt zur ePrivacy-Verordnung fest
Nach jahrelangen Diskussionen haben sich heute die EU-Mitgliedstaaten im Rat auf eine gemeinsame Position hinsichtlich der ePrivacy-Verordnung geeinigt. Nunmehr kann der Trilog mit dem Europäischen Parlament beginnen.
Die ePrivacy-Verordnung im Detail
Ziel der ePrivacy-Verordnung ist der Schutz der Privatsphäre und der Vertraulichkeit beim Benutzen elektronischer Kommunikationsdienste. Die bestehende Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation aus dem Jahr 2002 wird aufgehoben. Die geplante ePrivacy-Verordnung ergänzt die DSGVO und sieht Sonderregelungen für den Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt vor.
Seit mittlerweile vier Jahren arbeiten die Mitgliedstaaten daran, die Verordnung auf den Weg zu bringen. Der neue Entwurf des Rates sieht etwa vor, Metadaten von Nutzern ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu verarbeiten. Darüber hinaus solle für alle Bestimmungen eine Ausnahme für nationale Sicherheit und Verteidigung gelten. Das Europäische Parlament hingegen hatte sich schon neun Monate nach Vorlage des Verordnungsentwurfs durch die EU-Kommission auf seine – deutlich strengere – Position festgelegt. Den finalen Text müssen nun die EU-Staaten mit Kommission und Parlament aushandeln.
BfDI kritisiert Position des Rats
Der BfDI stellt in der Einigung der Mitgliedstaaten erhebliche Gefahren für den Datenschutz fest. Hierbei bemängelt er insbesondere folgende Punkte:
- Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung
- Zulässigkeit von „Cookie Walls“
- Ausbleibende Garantien für Nutzer
- Widerspruchsrecht und die Datenschutz-Folgenabschätzung gestrichen
- Rückgriff auf die Garantien der DS-GVO ausgeschlossen
- Personenbezogene Daten können ohne Einwilligung der Nutzenden zu anderen Zwecken weiterverarbeitet werden.
Berücksichtigung der Interessen der Werbeindustrie erforderlich
Im Rahmen der Trilog-Verhandlungen sind Rat und Europäisches Parlament aufgerufen, die Belange der Werbewirtschaft mit den Interessen der Verbraucher am Schutz ihrer Daten in der digitalen Welt in Einklang zu bringen. Es ist wenig hilfreich, die europäische Werbeindustrie mit zu strengen Anforderungen zu konfrontieren, so dass am Ende nur große US-Diensteanbieter ihre Marktmacht ausbauen können. Es bleibt abzuwarten, ob den Beteiligten diese Aufgabe gelingt.
Der Entwurf des Rates ist hier abrufbar.