Parlamentssentwurf zur ePrivacy-Verordnung verabschiedet
Der Entwurf der neuen ePrivacy-Verordnung, der die sog. Cookie-Richtlinie ablösen und auf die DSGVO abgestimmt werden soll, geht voran. Am 26.10.2017 verabschiedete der federführende Innen- und Justizausschuss des europäischen Parlaments eine restriktive Fassung für die neue Verordnung. Mit dieser Fassung soll nun in den Trilog eingetreten werden. Im weiteren Verlauf werden also Parlament, Rat und Kommission diskutieren und anschließend die finale Fassung beschließen.
Der Parlamentsentwurf kann nicht überzeugen. Er enthält nicht-nachvollziehbare Belastungen für die Online-Werbewirtschaft, da bspw. eine deutlich zu restriktive Cookie-Regelung vorgesehen ist. Online-Werbung ist entscheidend für viele Angebote im Internet, sodass diese auf Basis der berechtigten Interessen grundsätzlich gestattet werden sollte. Gesetzliche Vorgaben für eine Interessenabwägung im Online-Tracking erhöhen zudem den Grundrechtsschutz der Betroffenen, da die Einwilligung über Cookie-Banner den Betroffenen weniger Optionen belässt. In der vorgeschlagenen Fassung findet kein ausgewogener Kompromiss zwischen den verschiedenen Belangen statt, vielmehr geht der Entwurf einseitig zulasten der Wirtschaft durch überzogene Regelungen.
Es wäre zu wünschen, dass im Trilog noch eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs stattfindet, der die angemessenen Interessen, sowohl von Betroffenen als auch von Unternehmen, gebührend berücksichtigt. Wir werden Sie weitergehend über aktuelle Entwicklungen informieren.