Facebook Like-Button – Droht ein Bußgeld?
Die Aufsichtsbehörde von Schleswig-Holstein hat in einer Stellungnahme vom 19.08.2011 ausgeführt, dass der Einsatz des Facebook Like-Buttons gegen datenschutzrechtliche Anforderungen verstoße und Unternehmen aufgefordert, auf den Einsatz dieses Tools zu verzichten. Zudem verwies die Aufsichtsbehörde auf mögliche Bußgeldverfahren, die bei Verwendung des Like-Buttons gegen Unternehmen eingeleitet werden können. Es drohen Bußgelder bis zu 50.000,00 €.
Die Stellungnahme der Aufsichtsbehörde ist aber nicht unumstritten. Viele Aspekte – etwa der von Aufsichtsbehörden angenommene Personenbezug von IP-Adressen – sind kritisch zu hinterfragen. Auch die unterstellte Anwendbarkeit des deutschen Datenschutzrechts ist angesichts der Niederlassung von Facebook in Irland zweifelhaft.
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