EDPB veröffentlicht aktualisierte Richtlinien zur Einwilligung nach der DSGVO
Das European Data Protection Board hat zu Beginn des Monats Mai seine Leitlinien zur Einwilligung nach der Datenschutzgrundverordnung („EDPB-Guidelines“) aktualisiert.
Aktualisierte Richtlinien zur Einwilligung nach der DSGVO
Aufgabe des Lenkungsgremiums ist es, die einheitliche Anwendung der Datenschutzvorschriften durch die nationalen Behörden zu fördern. Die aktualisierten EDPB-Guidelines entspringen der Leitlinien der Artikel-29-Datenschutzgruppe zur Einwilligung gemäß der DSGVO, welche bereits am 18. April 2018 vom EDPB gebilligt wurden.
Wesentliche Aussagen:
- In Bezug auf Cookie-Walls stellt das EDPB fest, dass Website-Betreiber den Zugriff auf Inhalte ihrer Website nicht davon abhängig machen könnten, ob ein Besucher zustimmt, dass man seine Daten verarbeiten darf, da eine auf diese Weise erhaltene Einwilligung nicht als freiwillig gegeben angesehen werden kann.
- Hinsichtlich alternativer Umsetzungen wie „swiping“ oder „scrolling“ weise die EDPB-Richtlinien ferner darauf hin, dass das Scrollen oder Streichen durch eine Webseite oder ähnliche Benutzeraktivitäten keine positive Handlung darstellt, die die Voraussetzungen für eine wirksame Einwilligung nach der DSGVO erfüllt. Vielmehr müsse der für die Datenverarbeitung Verantwortliche nachweisen, dass die Einwilligung auf diese Weise eingeholt wurde, und dass die betroffenen Personen in der Lage sind, ihre Einwilligung so einfach, wie sie erteilt wurde, zu widerrufen.
Die Klarstellungen des European Data Protection Board stehen im Einklang mit der Entscheidung des EuGH im Fall „Planet49“ und den jüngsten Vorgaben der Aufsichtsbehörden zur Cookie-Einwilligung.