Datenschutzverstöße bei Verkauf von Kundendaten – Hohe Bußgelder drohen!
Unternehmens- bzw. Kundendaten können einen hohen wirtschaftlichen Wert haben und sind daher häufig Gegenstand von Unternehmensverkäufen / Asset-Deals. Ob datenschutzrechtliche Normen einer solchen Transaktion entgegenstehen, wird in der Praxis häufig nicht geprüft. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat kürzlich sowohl gegenüber dem Käufer als auch dem Verkäufer von Kundendaten Bußgelder im fünfstelligen Bereich verhängt. Da sich Beschwerden von Betroffenen häufen, hat die Aufsichtsbehörde zudem angekündigt, solche Fälle zukünftig noch strenger zu ahnden. Die Grundsätze zum Verkauf von Daten im Rahmen eines Unternehmensübergangs lassen sich auch auf anderen Konstellationen übertragen, in denen Daten von einem Unternehmen zu einem anderen weitergegeben werden. Unternehmen sollten daher sorgfältig die datenschutzrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine geplante Datenübermittlung prüfen, um Bußgelder oder weitere Sanktionen zu vermeiden.
Bei Fragen zu diesem Thema steht Ihnen Dr. Drewes unter zur Verfügung.