Bußgeld in Höhe von 1,3 Mio. für Datenschutzverstoß
Der rheinland-pfälzische Landesdatenschutzbeauftragte hat gegen die Debeka Krankenversicherungsverein a. G. (Debeka) eine Geldbuße von 1,3 Mio. festgesetzt, die von der Versicherung auch so akzeptiert wurde.
Hintergrund für dieses Bußgeld waren datenschutzwidrige Praktiken der Versicherung im Rahmen der Gewinnung von Neukunden. Weiterhin hat das Unternehmen die datenschutzrechtlich gebotenen Kontrollen und Aufsichtsmaßnahmen nicht so angewandt, wie sie aus heutiger datenschutzrechtlicher Sicht den Standards entsprechen.
Für Unternehmen bedeutet dies Folgendes: mit den persönlichen Daten von Interessenten und Kunden muss vertrauens- und rechtskonform umgegangen werden. Die unternehmensinternen Aufsichtsmaßnahmen und Kontrollen müssen entsprechend den jeweiligen Standards etabliert und angewandt werden.
Für Rückfragen zur ordnungsgemäßen Umsetzung datenschutzrechtlicher Pflichten wenden Sie sich bitte an Dr. Drewes unter