Beauftragung von Dienstleistern mit Datenverarbeitungen außerhalb der EU

Beauftragung von Dienstleistern mit Datenverarbeitungen außerhalb der EU

Die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Beauftragung von Dienstleistern außerhalb der EU ist datenschutzrechtlich äußerst kompliziert, da hier eine mangelhafte Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG vorliegt.

Diesen Aspekt hat RA Dr. Drewes zusammen mit RA Monreal (Konzerndatenschutz Deutsche Post AG) in dem Beitrag „Grenzenlose Auftragsdatenverarbeitung“ aufgezeigt. Diese Artikel ist in der Ausgabe 4/2014 der Zeitschrift PinG Privacy in Germany erschienen (vgl. http://www.pingdigital.de/PinG.04.2014.143).

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