Beauftragung von Dienstleistern mit Datenverarbeitungen außerhalb der EU
Die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Beauftragung von Dienstleistern außerhalb der EU ist datenschutzrechtlich äußerst kompliziert, da hier eine mangelhafte Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG vorliegt.
Diesen Aspekt hat RA Dr. Drewes zusammen mit RA Monreal (Konzerndatenschutz Deutsche Post AG) in dem Beitrag „Grenzenlose Auftragsdatenverarbeitung“ aufgezeigt. Diese Artikel ist in der Ausgabe 4/2014 der Zeitschrift PinG Privacy in Germany erschienen (vgl. http://www.pingdigital.de/PinG.04.2014.143).