ePrivacy-VO – Aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens
In dem Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene zum Erlass der Datenschutzverordnung Elektronische Kommunikation („ePrivacyVO“) ist eine Einigung auch weiterhin nicht in Sicht. Am 4.12.2018 gab es nochmals auf Ratsebene ein Treffen, um die Chancen für eine politische Einigung innerhalb der Mitgliedstaaten auf hochrangiger Ebene auszuloten. Ein Kompromiss konnte nicht erreicht werden. Frühestens Ende Januar / Anfang Februar könnte auf Arbeitsebene ein Kompromiss im Rahmen der rumänischen Präsidentschaft erzielt werden. Die Mitgliedstaaten müssten formal beschließen, mit dem EU-Parlament unter Moderation der EU-Kommission Verhandlungen über die Ausgestaltung der ePrivacy VO aufzunehmen. Dieser Beschluss könnte erst im Juni 2019 auf dem nächsten Ratsgipfel gefasst werden.
Der verbleibende Zeitkorridor für eine Einigung ist angesichts der Wahlen zum Europaparlament im Mai 2019 und dem Ende der Legislaturperiode der EU-Kommission somit sehr eng. Dennoch unternimmt die EU-Kommission alle möglichen Anstrengungen, um dieses Gesetzgebungsverfahren abzuschließen.
Die Bundesregierung lehnt den bislang vorliegenden Entwurf ab, da er nicht hinreichend ausbalanciert sei. Die Verhandlungen benötigen noch mehr Zeit.
Zu beachten ist, dass die Frage nach einer Einwilligung für das Speichern von Cookies Gegenstand mehrerer Verfahren vor dem EuGH ist und im Jahr 2019 hier entsprechende Urteile ergehen. Der BGH hat dem EuGH die Frage unterbreitet, welche Anforderungen an eine Einwilligung in das Setzen von Cookies zu beachten sind. In einem weiteren Verfahren, welches vom OLG Düsseldorf dem EuGH vorgelegt wurde, werden die Anforderungen an die Speicherung von Cookies auf dem Endgerät eines Nutzers durch Facebook thematisiert. Diese Urteile dürften Einfluss auf die weitere politischen Diskussion hinsichtlich der Ausgestaltung der ePrivacyVO haben.
Ihr Ansprechpartner im Datenschutzrecht: Dr. Stefan Drewes, Tel.: 0228‑90248070, E-Mail: